Löschanträge

Informationen über diesen Bericht

Einblicke in rechtliche Forderungen, Inhalte von Twitter zu entfernen, sowie sonstige weltweite Anfragen, Inhalte gemäß örtlichem Recht zu entfernen.

 

Rechtliche Forderungen

Veröffentlicht am 28. Juli 2022

05.

Wiederhergestellte Inhalte

Rechtliche Forderungen

Veröffentlicht am 28. Juli 2022

05.

Wiederhergestellte Inhalte

Löschanträge
 

02.

Überblick

Dieser Abschnitt umfasst die aktuellen Daten zu von Dritten, die X dazu auffordern, Inhalte gemäß unserer Richtlinie zu in einem Land zurückgezogenen Inhalten (Country Withheld Content, „CWC“) zu entfernen.[1]

 

Er enthält ebenfalls Details über die aktuellen Trends bezüglich der weltweiten Anzahl an Anfragen, und die entsprechende . Die Compliance-Rate ist eine vereinfachte Kennzahl, unter der alle Löschvorgänge von X zusammengefasst werden – , und .

 

Zu den hervorzuhebenden Veränderungen seit unserem letzten Bericht zählen unter anderem folgende:

 

03.

Analyse

Gesamtbild

X erhielt weltweit 47.572 auf Löschung von Inhalten, wobei 198.931 angegeben wurden. Diese rekordverdächtige Anzahl von Accounts, die zur Löschung von Inhalten angegeben wurden, ist mittlerweile die größte, die X seit unserem ersten Transparenzbericht erhalten hat. Der Anstieg der Gesamtzahl der rechtlichen Forderungen um 10 % in diesem Berichtszeitraum bedeutet ein weiterer Rekord, der diesen Transparenzbericht historisch bedeutsam macht. Es ist bemerkenswert, dass X in dieser Zeit eine Zunahme von Meldungen mit einer beträchtlichen Anzahl von gemeldeten Accounts („Batch-Meldungen“) beobachtete. Vor allem aus Südkorea und den Vereinigten Arabischen Emiraten erhielten wir Batch-Meldungen. 

 

Die Regierung Südkoreas meldete 966 % mehr Accounts als im letzten Transparenzbericht. Diese Zahl wurde durch sieben Batch-Meldungen koreanischer Regierungsbehörden beeinflusst, die Inhalte meldeten, die gemäß Artikel 44-7 der Datenschutzlinien des Act on Promotion of Information and Communications Network Utilization and Information Protection mutmaßlich rechtswidrig sein sollen. Insgesamt belegte X 43.366 Accounts mit Maßnahmen wegen Verstößen gegen die Richtlinien über Plattformmanipulationen und Spam, illegale bzw. bestimmte regulierte Waren und Dienstleistungen und sexueller Missbrauch von Kindern

 

Neben Südkorea reichten in diesem Berichtszeitraum auch die Vereinigten Arabischen Emirate ihre ersten Batch-Meldungen ein. Die emiratische Telecommunications and Digital Government Regulatory Authority reichte 12 separate Batch-Meldungen mit insgesamt 2.851 Accounts ein, in denen Straftaten in Bezug auf illegale sexuelle Dienstleistungen aufgeführt waren. Viele dieser Accounts waren bereits aufgrund früherer Aktionen gesperrt worden. Insgesamt belegte X 2.335 Accounts mit Maßnahmen, die hauptsächlich gegen die Richtlinien über Plattformmanipulationen und Spam sowie illegale bzw. bestimmte regulierte Waren und Dienstleistungen verstießen. 

 

Insgesamt hat X bestimmte oder alle gemeldeten Inhalte zurückgezogen oder anderweitig entfernt und ist damit 51 % der weltweiten rechtlichen Forderungen nachgekommen. Das sind 5 % weniger als im vorherigen Berichtszeitraum.

 
Ländereinblicke

Diese Rekordzahl von stammte in diesem Berichtszeitraum aus 44 verschiedenen Ländern und damit erstmals auch aus Ghana. X hat seit der Veröffentlichung seines ersten Transparenzberichts rechtliche Forderungen aus 95 verschiedenen Ländern erhalten.

 

Länder mit den meisten Anträgen

97 % des weltweiten Gesamtvolumens der rechtlichen Forderungen stammte aus nur fünf Ländern (in absteigender Reihenfolge): Japan, Russland, Südkorea, Türkei und Indien. Diese fünf Länder waren in den letzten drei Jahren diejenigen mit den meisten Anträgen.  

 

Japan stellt nach wie vor die meisten Anträge und war für die Hälfte aller in diesem Zeitraum eingereichten rechtlichen Forderungen weltweit verantwortlich. 96 % der Anträge aus Japan bezogen sich auf Gesetze zum Verbot von Finanzkriminalität, Betäubungsmitteln und Prostitution. Russland reichte die zweithöchste Anzahl rechtlicher Forderungen auf X ein, was 18 % aller rechtlichen Forderungen weltweit entspricht. Allerdings sind die Anträge aus Russland im Vergleich zum deutlichen Anstieg im letzten Transparenzbericht zurückgegangen. Inhalte, die mit Selbstverletzung und Selbstmord zu tun haben, machten 70 % aller Anträge aus Russland aus und sind nach wie vor der wichtigste von der russischen Regierung gemeldete Problemtyp. Danach folgen 14 % Anträge aus Russland, in denen von sexuellem Missbrauch von Kindern und expliziten Medien gegen Minderjährige berichtet wird. Südkorea ist mit einem Anteil von 12 % am weltweiten Volumen der drittgrößter Antragssteller von rechtlichen Forderungen geworden. In diesem Berichtszeitraum hat die südkoreanische Regierung die bisher höchste Zahl von Anträgen auf Löschung von Inhalten gestellt. Als viertgrößter Antragsteller folgt die Türkei mit einem Anteil von 9 % der weltweiten rechtlichen Forderungen. Indien ist der fünftgrößte Antragsteller, auf den 8 % der weltweiten rechtlichen Forderungen entfallen.

 
Verifizierte Journalisten und Nachrichtenkanäle

349 Accounts verifizierter Journalisten und Nachrichtenkanäle in der ganzen Welt waren Gegenstand von 326 . Dies bedeutet einen Anstieg der Anzahl der Accounts um 103 %  seit dem vorherigen Berichtszeitraum. Es handelt sich auch um die größte Anzahl von Accounts, die von ausländischen und inländischen Regierungen angegeben wurden und die zu verifizierten Journalisten und Nachrichtenkanälen gehören, die wir je erlebt haben.Dieser Anstieg ist vor allem auf rechtliche Forderungen zurückzuführen, die von Indien (114), der Türkei (78), Russland (55) und Pakistan (48) eingereicht wurden. X verzeichnete auch Berichte über verifizierte Journalisten und Nachrichtenkanäle aus anderen Ländern, wie Brasilien (8),  Katar (4), Frankreich (3), Israel (3), Mexiko (3), Deutschland (2), Südkorea (2), Thailand (2), Kolumbien (1), Indonesien (1), Serbien (1) und den Vereinigten Staaten (1).

 

Die Zahl der ergriffenen Maßnahmen gegen verifizierte Journalisten und Nachrichtenkanäle nahm stetig zu. Insgesamt wurden in diesem Berichtszeitraum 17 posts von verifizierten Journalisten und Nachrichtenkanälen , im Vergleich zu 11 posts im vorherigen Berichtszeitraum.  

 
Andere Forderungen

X erhielt seine erste Targeted Correction Direction (TCD, Gezielte Berichtigungsanweisung) von Singapur, die sich auf den Protection from Online Falsehoods and Manipulation Act (POFMA) stützte. Es wurde eine Korrekturrichtung ausgestellt, weil in dem post die Rede eines Regierungsbeamten aus dem Zusammenhang gerissen worden war. Alle X-Nutzer, die sich mit dem gemeldeten post befasst haben, erhielten einen Korrekturhinweis sowie den von Singapurs Regierung bereitgestellten korrigierten post. Weitere Informationen bezüglich dieser Forderung finden Sie hier

 

 

04.

Zurückgezogene Inhalte

04.

Zurückgezogene Inhalte

Diese Daten enthalten alle rechtlichen Forderungen dieses Berichtszeitraums, in denen X sein Country Withheld Content-Tool (CWC) eingesetzt hat, die dazu führten, das entweder oder . Wenn es zulässig war, hat X die identifizierten Account-Inhaber benachrichtigt und Kopien der relevanten , die zum Zurückziehen von Inhalten führten, auf Lumenzur öffentlichen Einsicht veröffentlicht.[2]

 

Wir haben CWC nun in 24 Ländern als Reaktion auf rechtliche Forderungen eingesetzt: Argentinien, Australien, Brasilien, Kanada, FinnlandFrankreich, Deutschland, Indien, IndonesienIrland, Israel, ItalienJapan, Niederlande, Neuseeland, PakistanRussland, Singapur, Südkorea, Spanien, Türkeiund das Vereinigte Königreich.In diesem Berichtszeitraum zog X erstmals Inhalte in Taiwan und den Vereinigten Arabischen Emiraten zurück.  

 

Insgesamt zog X in diesem Berichtszeitraum in 13 dieser 24 Länder Inhalte von Accounts oder posts zurück.


Beispiele (Lumen-Links zu den entsprechenden rechtlichen Forderungen sind unten verfügbar[3]):

 

05.

Wiederhergestellte Inhalte

05.

Wiederhergestellte Inhalte

Im Normalfall werden Inhalte wiederhergestellt, nachdem einem Einspruch gegen eine ursprüngliche gerichtliche Anordnung stattgegeben wurde oder wenn die Frist für einen Rechtsstreit abgelaufen ist. Der Begriff „Wiederhergestellte Inhalte“ (vormals „nicht länger zurückgezogene Inhalte“) kann sich auch auf oder .

 

Beispiele (Lumen-Links zu den entsprechenden rechtlichen Forderungen sind unten verfügbar[4]):

 

06.

Verstöße gegen die AGB und Kennzeichnung

Die Daten in diesem Abschnitt enthalten Fälle, in denen Inhalte als Reaktion auf zu den oder posts entfernt wurden, nachdem festgestellt wurde, dass sie die AGB von X verletzt hatten.[5] Wir überprüfen alle gemeldeten Inhalte auf Verletzungen der AGB von X, bevor diese weiter analysiert werden.

 

Wir verfolgen einen objektiven Ansatz bei der Prüfung rechtlicher Forderungen auf mögliche Verletzungen der AGB von X. Die Tatsache, dass die Meldepersonen in diesen Fällen an der Gesetzgebung beteiligt sein können oder Regierungsbeamte/Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden sind, keinen Einfluss darauf, ob Maßnahmen im Rahmen der AGB von X ergriffen wurden. Dieser Ansatz steht im Einklang mit unserem Einsatz für freie Meinungsäußerung.

 

Beispiele:
 

07.

Zum Großteil keine Maßnahmen

Dieser Abschnitt enthält Fälle, bei denen als Reaktion auf eine bei einem Großteil der gemeldeten Inhalte keine Maßnahmen ergriffen wurden, da festgestellt wurde, dass die meisten / nicht gegen die AGB von X verstießen oder gemäß CWC zurückgezogen werden müssen. In der Regel ergreifen wir keine Maßnahmen gegen berichtenswerte Inhalte oder politische Äußerungen, die unter dem Schutz der anerkannten UNO-Konventionen zur freien Meinungsäußerung sowie im Einklang mit den Werten von X stehen.

 

Beispiele:
 
 

Örtliches Recht

Veröffentlicht am 28. Juli 2022

 

Örtliches Recht

Veröffentlicht am 28. Juli 2022

01.  Neueste Daten: Örtliches Recht

Daten können nicht geladen werden

Leider sind diese Daten derzeit offenbar nicht verfügbar.

Löschanträge
 

02.

Überblick

Dieser Abschnitt enthält von und Nichtregierungsorganisationen („NGOs“), die von der Europäischen Kommission benannt wurden.

 

Er enthält ebenfalls Details über die aktuellen Trends bezüglich der weltweiten Anzahl an Anfragen, die , die entsprechende , , und .

 

Zu den hervorzuhebenden Veränderungen seit unserem letzten Bericht zählen unter anderem folgende:

 

03.

Analyse

Alle gemeldeten Inhalte werden zunächst hinsichtlich möglicher Verletzungen der X AGB überprüft. Sämtliche Inhalte, bei denen eine Verletzung festgestellt wird, werden von der Plattform entfernt. Inhalte, die nicht gegen die AGB von X verstoßen, werden anschließend dahingehend überprüft, ob sie aufgrund von lokalem Recht der meldenden Jurisdiktion zurückgezogen werden sollen.

 
Zuverlässige Meldepersonen und NGOs

 

Im April 2017 nahm X die erste Gruppe von EU-Organisationen auf als Teil unserer fortlaufenden Bemühungen im Rahmen des EU-Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Online-Hassreden zur Überwachung von Hassreden. Seitdem haben sich dem Programm weitere Organisationen angeschlossen. Im Allgemeinen lässt sich sagen, dass die Organisationen, die Berichte gemäß dem Verhaltenskodex eingereicht haben, für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte und für die Vermeidung von Problemen wie Rassismus, Fremdenfeindlichkeit oder Homophobie eintreten. X hat bisher Partnerschaften mit und Nichtregierungsorganisationen aus Belgien, Frankreich, Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Italien, Lettland, Österreich, Estland, der Tschechischen Republik, Irland, Polen, Schweden, Kroatien und Griechenland geschlossen. 

 

X erhielt 45 % weniger  von zuverlässigen Meldepersonen und NGOs, die in diesem Berichtszeitraum um rund 49 % weniger Accounts betrafen.

 

Beispiele (Lumen-Links zu den entsprechenden rechtlichen Forderungen sind unten verfügbar[6]):

 

04.

Deutsches Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

04.

Deutsches Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz („NetzDG“) ist ein deutsches Gesetz, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. 

 

X ist verpflichtet, zwei Mal im Jahr einen Bericht auf Deutsch zu veröffentlichten, der unseren Umgang mit Beschwerden offenlegt, die gemäß dem Gesetz von Nutzern oder Beschwerdestellen eingereicht wurden. Der jüngste Bericht wurde im Januar 2022 veröffentlicht. Er deckt den Berichtszeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2021 ab und ist im Deutschen Länderbericht zum Download verfügbar. 

Fußnoten

Manche während dieses Berichtszeitraums erhaltenen Fälle befinden sich möglicherweise noch in Bearbeitung und sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht abgeschlossen.

In einem Antrag können jeweils mehrere zu löschende Elemente angegeben sein. Beispielsweise kann X in einem einzigen Antrag dazu aufgefordert werden, einzelne posts, einen ganzen Account oder beides zu löschen.

Aus verschiedenen Gründen kommen wir nicht allen Anträgen oder allen Aspekten eines Antrags nach. Zu Beispiel kommen wir Anträgen nicht nach, in denen keine X Inhalte bezeichnet werden.

 
Rechtliche Forderungen

1. Dieser Abschnitt beinhaltet keine Berichte, die von Behördenmitarbeitern eingebracht wurden, um Inhalte allein hinsichtlich der X AGB zu prüfen. Weitere Informationen zur Durchsetzung der X Regeln finden Sie hier.

2. Gerichtliche Anordnungen werden häufig von einer Geheimhaltungsanordnung begleitet, die es X verbietet, einen Account-Inhaber zu benachrichtigen.

Wenn es zulässig war, hat X Kopien der Löschanträge, die zu einem Zurückziehen von Inhalten führten, teils bearbeitet zur öffentlichen Einsicht auf Lumen veröffentlicht. Wir bemühen uns darum, so wenige Daten wie möglich zu redigieren. Redigierte Daten umfassen üblicherweise Daten, die auf eine Person schließen lassen, oder verleumderische Aussagen bzw. Informationen enthalten, deren Veröffentlichung untersagt ist.

3. Zurückgezogene Inhalte entsprechend rechtlichen Forderungen – Lumen-Links:

4.Wiederhergestellte Inhalte entsprechend rechtlichen Forderungen – Lumen-Links:

5. „X AGB“ bezieht sich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die X Regeln. Weitere Informationen zur Durchsetzung der X Regeln finden Sie hier.

 
Örtliches Recht

6. Löschanträge zuverlässige Meldepersonen und NGOs – Lumen-Links:

Andere Berichte

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