Behördlich
Veröffentlicht am 11. Januar 2021
Behördlich
Veröffentlicht am 11. Januar 2021
02.
Überblick
Dieser Abschnitt enthält die aktuellen Daten zu behördlichen Auskunftsanträgen bezüglich X- und Periscope-Account-Informationen weltweit. Diese Anträge umfassen eine Mischung aus Routineanfragen und Notfallanfragen. Er enthält ebenfalls Trends und Details über die weltweite Anzahl an Anfragen, die angegebenen Accounts und die entsprechenden Compliance-Raten sowie Einblicke in unsere damit verbundenen Richtlinien und die weltweiten Anträge auf Aufrechterhaltung.
Der Betrieb von X wurde durch die unvorhersehbare COVID-19-Pandemie beeinträchtigt.
Zu den weiteren hervorzuhebenden Veränderungen seit unserem letzten Bericht zählen unter anderem folgende[1]:
03.
Analyse
Gesamtbild
Weltweit reichten Regierungen und Strafverfolgungsbehörden ungefähr 44 % mehr Auskunftsanträge (Notfall- und Routineanfragen zusammengefasst) ein im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum. Insbesondere stieg die Gesamtzahl der in diesen Anträgen angegebenen Accounts um fast 26 %. Die Gesamtanzahl der Anträge und angegebenen Accounts ist dementsprechend die höchste, die wir bis heute verzeichnet haben. Bei 37 % dieser Auskunftsanträge hat X bestimmte oder alle angeforderten Informationen offengelegt.
Eine weitere Analyse dieser Bereiche finden Sie nachfolgend. Weitere Informationen finden Sie in den FAQs zu Anträgen von X.
Ländereinblicke
X hat nun seit 2012 behördliche Auskunftsanträge aus 93 verschiedenen Ländern erhalten, darunter China** und Monaco, die in diesem Bericht zum ersten Mal erscheinen.
Länder mit den meisten Anträgen
Die USA[2] sind seit dem ersten X Transparenzbericht das Land, das die meisten Anträge gestellt hat; 2012 wurden 80 % aller weltweiten Anträge in den USA gestellt.
Auch heute sind die USA noch das Land, das die meisten Anträge durch Behörden stellt, dies entspricht jedoch nur noch 27 % der weltweiten Anträge und 39 % der weltweit angegebenen Accounts. Die zweithöchste Zahl an eingereichten Anträgen stammte aus Indien, mit 21 % der weltweiten Auskunftsanträge und ungefähr 25 % der weltweiten angegebenen Accounts. Bisher war dagegen Japan seit dem Transparenzbericht 9 der zweitgrößte Antragsteller.
Im Vergleich dazu machen die Anträge der nächsten sechs Länder mit den meisten Anträgen – Frankreich (16 %), Japan (12 %), Südkorea (5 %), Deutschland (4 %), Vereinigtes Königreich (4 %) und Türkei (3 %) – zusammen 44 % aller weltweiten Auskunftsanträge und 30 % aller weltweit angegebenen Accounts aus.
Notfallanfragen
X kann Account-Daten gegenüber Beamten der Strafverfolgungsbehörden offenlegen, wenn eine zulässige Notfallanfrage vorliegt, wie in unseren Richtlinien zur Strafverfolgung beschrieben.[3]
Bei ungefähr einem Fünftel der globalen Auskunftsanträge, die bei X eingereicht wurden, handelte es sich um Notfallanfragen zur Offenlegung von Nutzerdaten. Die Notfallanfragen stiegen in diesem Berichtszeitraum um 20 %, wobei die Gesamtzahl der in diesen Anträgen angegebenen Accounts um 24 % stieg.
Die Vereinigten Staaten reichten prozentual gesehen die meisten weltweiten Notfallanfragen zur Offenlegung von Nutzerdaten ein (39 %), gefolgt von Südkorea (13 %) und Japan (13 %).
Internationale Zusammenarbeit
Der CLOUD Act
Wie bereits erwähnt, legt der (im März 2018 erlassene) Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act („CLOUD Act“) einen Rahmen für bilaterale Abkommen der US-Regierung mit bestimmten qualifizierten ausländischen Regierungen fest. Nach dem Inkrafttreten eines solchen bilateralen Abkommens können US-Anbieter wie X ggf. zwingende rechtliche Forderungen direkt von ausländischen Regierungsinstanzen zur Offenlegung von Account-Auskünften und kommunizierten Inhalten sowie Echtzeit-Überwachungsaufträge erhalten, ähnlich den in unserem US-Bericht beschriebenen Abhör- und PRTT-Aufträgen („pen registers and trap-and-trace“).
X überwacht weiterhin sorgfältig die mit grenzüberschreitenden rechtsgültigen Anträgen für Nutzerdaten in Verbindung stehenden Entwicklungen. Wir werden unsere Richtlinien weiterhin wie erforderlich den Veränderungen der gesetzlichen Landschaft anpassen, unter Beachtung unserer Verpflichtung zum Schutz und Respekt der Nutzerstimmen und der Transparenz.
Periscope
In einem Großteil der Anträge durch Behörden werden Informationen über X-Accounts angefordert; gelegentlich erhalten wir jedoch auch Anträge im Zusammenhang mit Informationen über den Live-Streaming-Service Periscope, der zu X gehört.
In diesem Berichtszeitraum erhielten wir 38 Auskunftsanträge, in denen 55 Periscope Accounts angegeben waren. Von diesen Auskunftsanträgen waren 25 nur auf Periscope bezogen und gaben 33 Accounts an. Bei 20 % dieser sich auf Periscope beziehenden Auskunftsanträge hat X gewisse Daten offengelegt.[4]
Erwägungen im Zusammenhang mit Anfragen
Eingeschränkte Anträge
Gegebenenfalls lehnt X unvollständige oder unangemessene Anträge auf Account-Auskunft ab, z. B. offensichtlich ungültige oder zu umfangreiche Anträge. Je nach Umständen gibt X nach Eingrenzung eines Antrags eventuell Teildaten frei oder lehnt jegliche Datenoffenlegung ab. Womöglich liegen uns aber auch keine dem Antrag entsprechenden Aufzeichnungen vor.[5]
X reagierte auf 63 % der weltweiten Auskunftsanträge von Regierungen, indem es Daten eingeschränkt oder nicht offenlegte; dies ist ein Anstieg um 3 % während dieses Berichtszeitraums.
Nutzerbenachrichtigung
Wir benachrichtigen die angegebenen Account-Inhaber darüber, dass Auskunftsanträge für ihre Accounts eingegangen sind, sofern uns dies nicht untersagt ist oder ein Antrag unter eine der Ausnahmen im Rahmen unserer Richtlinie zur Nutzerbenachrichtigung fällt.[6]
Wir konnten in diesem Berichtszeitraum 250 Account-Inhaber über entsprechende Auskunftsanträge benachrichtigen. Das entspricht einem Anstieg von 28 % in diesem Berichtszeitraum.
04.
Anträge auf Aufrechterhaltung
04.
Anträge auf Aufrechterhaltung
Wie in den Richtlinien zur Strafverfolgung angegeben, akzeptiert X Anträge von Behörden zur Aufbewahrung von Account-Daten.
Behörden stellen Anträge auf Aufrechterhaltung, die Dienstanbieter wie X anweisen, Informationen im Zusammenhang mit einer Untersuchung temporär zu speichern. Diese Anträge verschaffen Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälten etc. die Zeit, die sie benötigen, um ein rechtsgültiges Verfahren anzustoßen, wie zum Beispiel einen Durchsuchungsbefehl, der notwendig ist, um die gespeicherten Informationen rechtmäßig zu erhalten. Nach Erhalt eines gültigen Aufbewahrungsantrags erstellen wir vorübergehend eine Momentaufnahme der relevanten Account-Daten und bewahren diese 90 Tage bis zur Einleitung und Durchführung eines rechtsgültigen Verfahrens auf. In diesem Zusammenhang erfolgt jedoch keine Offenlegung.[7]
Weltweit sind die behördlichen Anträge auf Aufrechterhaltung um 75 % gestiegen, wobei die angegebenen Accounts in diesem Berichtszeitraum um 180 % gestiegen sind. Gemeinsam sind die Vereinigten Staaten (58 %) und Indien (18%) für 76 % aller weltweiten Anträge auf Aufrechterhaltung verantwortlich.
02.
Überblick
X erhält weltweit Anträge auf Account-Auskunft von nichtbehördlichen Parteien. Diese Anfragen betreffen häufig Zivilklagen, wie beispielsweise Scheidungsverfahren, sowie Anträge von Strafverteidigern, die in der Regel Account-Informationen zur Unterstützung ihrer Verteidigungsstrategie erbitten.[8]
Weitere Informationen zu nichtbehördlichen Anträgen auf Account-Auskunft finden Sie im Hilfe-Center, unter anderem unter Zugriff auf deine Daten bei X und in den FAQ zu Anträgen.
03.
Analyse
X erhielt 20 % nichtbehördliche Auskunftsanträge mehr in diesem Berichtszeitraum. Insbesondere die Anzahl der angegebenen Accounts im Zusammenhang mit diesen Anfragen stieg um 8 %, wobei die Compliance-Rate auf 38 % sank. [9]
Schutz der freien Meinungsäußerung
Die freie Meinungsäußerung in anonymer und pseudonymer Form hat für X große Bedeutung und ist für uns ein entscheidender Teil unserer Verpflichtung, die Meinung unserer Nutzer zu verteidigen und zu schützen. X erhält häufig nicht behördliche Auskunftsanträge, die eine Offenlegung von Account-Auskünften von anonymen oder pseudoanonymen X-Nutzern (d. h. Anträge auf Identitätsaufdeckung des Nutzers) anfordern. X lehnt solche Anträge häufig ab, insbesondere in den USA.
X legte in diesem Berichtszeitraum bei 14 zivilen Anträgen auf Account-Auskunft in den USA, wodurch die Identitäten anonymer Sprecher offengelegt werden sollten, auf der Grundlage des ersten Verfassungszusatzes Einspruch ein. Schlussendlich prozessierten wir in sechs dieser Fälle. In einem Fall obsiegte X, und zwei Verfahren laufen noch. Als Reaktion auf die anderen 11 Anträge wurden keine Informationen herausgegeben.
Fußnoten
Manche während dieses Berichtszeitraums erhaltenen Fälle befinden sich möglicherweise noch in Bearbeitung und sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht abgeschlossen.
Behördlich
1. Die Prozentsätze wurden auf die nächsthöhere ganze Zahl aufgerundet.
2. Die Zahlen der USA enthalten Anträge, die von Rechtsattachés der USA, die an verschiedenen internationalen Standorten stationiert sind, eingegangen sind, die möglicherweise Anträge nach US-amerikanischem Recht eingereicht haben, um ihre Amtskollegen vor Ort zu unterstützen. Diese Art der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erfolgt am ehesten in Notfällen (z. B. nach Terroranschlägen).
3. Wir beurteilen diese Anfragen auf Fallbasis und entscheiden so, ob Informationen vorliegen, die uns in gutem Glauben annehmen lassen, dass eine unmittelbare Bedrohung gegeben ist, die zum Tod oder einer schweren Körperverletzung einer Person führen könnte. Wenn wir in solchen Situationen über relevante Informationen zur Vermeidung oder Minderung der Bedrohung verfügen, dürfen wir diese Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben.
Wir können jedoch möglicherweise aus verschiedenen Gründen keine Daten als Reaktion auf Notfallanfragen zur Offenlegung von Nutzerdaten weitergeben. Zum Beispiel:
- Wir legen Daten nicht offen, wenn im Antrag kein gültiger X- und/oder Periscope-Account oder keine Inhalte auf diesen Plattformen bezeichnet werden.
- Wir können die Reaktion verzögern, um zu umfangreiche Anträge zunächst einzugrenzen, und nur die Informationen offenlegen, die zur Abwendung oder Minderung der jeweiligen Bedrohung relevant sind.
4. Anträge auf Account-Auskünfte von Periscope spiegeln sich auch in den Zahlen für Sammelanfragen wieder.
5. Aus verschiedenen Gründen kommen wir nicht allen Anträgen nach. Zum Beispiel:
- Wir kommen Anträgen nicht nach, in denen kein X- und/oder Periscope-Account oder sonstige Inhalte auf diesen Plattformen bezeichnet werden.
- Wir grenzen ggf. Anträge ein, die zu breit gefasst sind.
- Account-Inhaber haben möglicherweise Einspruch gegen einen Antrag eingelegt, nachdem sie von uns benachrichtigt wurden.
- Wir haben den Antragsteller um zusätzliche Informationen gebeten und keine Antwort erhalten.
- In manchen Fällen legt X ggf. offiziell Einspruch gegen einen Antrag im Zuge eines Gerichtsverfahrens oder inoffiziell über direkte Verhandlungen mit der Behörde ein.
6. Einzelheiten zur Richtlinie zur Nutzerbenachrichtigung von X finden Sie in unseren Richtlinien für Strafverfolgungsbehörden und unseren FAQ zu Anträgen. Darin erhalten Account-Inhaber weitere Informationen darüber, was passiert, wenn wir einen Antrag auf Auskunft zu ihrem Account oder auf Entfernung ihrer Inhalte erhalten.
Zu weiteren Ausnahmen hinsichtlich der Nutzerbenachrichtigungen können außerdem dringende oder kontraproduktive Umstände gehören, wie z. B. sexueller Missbrauch von Kindern oder Terrorakte.
7. Wir erhalten außerdem regelmäßig Anträge zur Verlängerung der Aufrechterhaltung (in den oben angegebenen Daten nicht enthalten) von Strafverfolgungsbehörden und regierungsbehördlichen Antragstellern. Reicht der Antragsteller rechtzeitig einen rechtsgültigen Verlängerungsantrag ein, werden wir uns angemessen bemühen, diesen Snapshot der Account-Daten für weitere 90 Tage bis zur Einleitung und Durchführung eines rechtsgültigen Verfahrens aufzubewahren.
Wir bearbeiten mehrfache Anträge zur Aufbewahrungsverlängerung, wenn Antragsteller nachweisen, dass sie an einem Gerichtsverfahren zu internationaler Kooperation (z. B. Rechtshilfeabkommen oder Rechtshilfeersuche) beteiligt sind, da diese Verfahren sich über mehrere Monate erstrecken können.
Nicht behördlich
8. Auskunftsanträge von Nutzern in Bezug auf eigene Accounts sind in diesen Daten nicht berücksichtigt.
9. Aus verschiedenen Gründen kommen wir nicht allen nichtbehördlichen Anträgen nach. Zum Beispiel:
- Wir kommen Anträgen nicht nach, in denen kein X- und/oder Periscope-Account oder sonstige Inhalte auf diesen Plattformen bezeichnet werden.
- Wir können Anträge ablehnen, die sich an die falsche juristische Person richten.
- Wir grenzen ggf. Anträge ein, die zu breit gefasst sind.
- Nutzer haben möglicherweise Einspruch gegen einen Antrag eingelegt, nachdem sie von uns benachrichtigt wurden.
- In anderen Fällen legt X ggf. offiziell durch ein Gerichtsverfahren oder inoffiziell durch den direkten Dialog mit nichtbehördlichen Parteien Einspruch ein (z. B. indem nichtbehördliche Parteien angewiesen werden, die von ihnen angeforderten Informationen direkt von anderen Parteien zu erlangen).