Markenhinweise – Blöcke

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Markenhinweise

Veröffentlicht am 11. Januar 2022

 

02.

Überblick

Dieser Abschnitt beschäftigt sich mit den aktuellen Zahlen im Zusammenhang mit , und den entsprechenden .

 

X reagiert auf Berichte über mutmaßliche Verstöße gegen die Markenrichtlinie, wenn wir eine Beschwerde des Eigentümers der Marke oder von dessen autorisiertem Vertreter erhalten. Die Verwendung einer fremden Marke in einer Art und Weise, die Menschen in Bezug auf Ihre Verbindung zu dieser Marke irreführen oder verwirren könnte, kann eine Verletzung unserer Markenrichtlinie darstellen.

 

Der Betrieb von X wurde auch weiterhin durch die unvorhersehbare COVID-19-Pandemie beeinträchtigt.

 

Zu den weiteren hervorzuhebenden Veränderungen seit unserem letzten Bericht zählen unter anderem folgende:

 

03.

Analyse

Gesamtbild

X erhielt 24 % mehr , die 33 % mehr im Vergleich zu unserem letzten Bericht.[1]

 

Schlüsselfaktoren

Wir prüfen jeden Bericht, den wir unter Verweis auf unsere Markenrichtlinie erhalten, sorgfältig und fassen gegebenenfalls bei der Meldeperson nach, wie zum Beispiel in Fällen von offensichtlicher lauterer Nutzung. Wir können Maßnahmen in Bezug auf gemeldete Inhalte ergreifen, wenn eine fremde Marke auf eine Weise verwendet wird, die andere hinsichtlich der Geschäftszugehörigkeit in die Irre führen könnte.[2]

 
Fußnoten

Manche während dieses Berichtszeitraums erhaltenen Fälle befinden sich möglicherweise noch in Bearbeitung und sind zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht abgeschlossen.

1. Aus verschiedenen Gründen ergreifen wir nicht bei allen Anträgen Maßnahmen. Zum Beispiel ergreifen wir keine Maßnahmen bei:

  • Markenhinweisen, die von Vertretern eingereicht werden, welche vom Eigentümer einer Marke nicht dazu autorisiert wurden.
  • Markenhinweisen, die keine ausreichenden Informationen zum Auffinden von Accounts oder Inhalten auf X und Periscope enthalten.
  • Über unser Webformular falsch eingereichte oder doppelte Beschwerden oder Beschwerden, bei denen es nicht um Markenzeichen geht.

2. Wenn bei einem Account festgestellt wird, dass er gegen die Markenrichtlinie von X verstößt, erhält jeder Account-Inhaber die Möglichkeit, gegen die Sperrung des Accounts Einspruch einzulegen.

 

Cookies… aber nicht zum Essen...

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