AMARS in der EU
Über diesen Bericht
X Bericht zu AMARS in der EU (Average Monthly Active Recipients of Service, durchschnittliche monatliche aktive Nutzer*innen)
X ist gegenüber seinen Nutzer*innen zu Transparenz verpflichtet. Wir sind uns bewusst, wie wichtig es ist, dass die Anzahl der Nutzer*innen, die im EU-Online-Ökosystem aktiv sind, gemäß der Anforderung in Artikel 24(2) des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) einheitlich gemeldet wird. Unser Verständnis der Anforderung und unser Ansatz bei der Einhaltung wird im Folgenden dargelegt.
Aktive Nutzer*innen in der EU – Durchschnittliche Schätzung für die letzten 45 Tage1
Angemeldete X Nutzer*innen
59,8 Mio.
Abgemeldete Gäste
41,1 Mio.
Gesamt
100,9 Mio.
X Bericht zu AMARS in der EU (Average Monthly Active Recipients of Service, durchschnittliche monatliche aktive Nutzer*innen)
01.
Die AMARS-Anforderung
X hat die Erläuterungen zu AMARS im Gesetz über digitale Dienste analysiert, einschließlich der Definitionen für „Nutzer“ und „aktiver Nutzer einer Online-Plattform“ sowie Erwägungsgrund 77. Im Ergebnis hat X die folgende Methodik zur Zählung von AMARS entwickelt:
- Alle natürlichen und juristischen Personen, in der EU, die Inhalte auf X hochladen oder über die Benutzeroberfläche der X Applikation mit X Inhalten in Berührung kommen
- einschl. nicht authentifizierter Nutzer*innen (d. h. Nutzer*innen ohne einen Account oder abgemeldete Nutzer*innen, sofern sie mit dem Dienst interagieren können, z. B. indem sie lesen oder zuhören oder auf Inhalte klicken)
- Wenn der Zugriff eines/einer einzelnen Nutzer*in über mehrere Benutzeroberflächen erfolgt, darf er/sie nur einmal gezählt werden
- Wenn der Zugriff eines/einer einzelnen Nutzer*in mit mehreren Accounts erfolgt, darf er/sie nur einmal gezählt werden
- Bots oder Scraper werden ausgeschlossen
02.
mDAU und AMARS
Die X Methodik für mDAU (monetizable Daily Active Users, monetarisierbare tägliche aktive Nutzer*innen) berücksichtigt nur monetarisierbare Nutzer*innen auf X. Unsere AMARS-Anzahl umfasst jedoch alle Nutzer*innen (ob authentifiziert oder nicht), die durch die X Benutzeroberflächen auf Inhalte jeglicher Art auf X zugreifen können.
X berechnet die AMARS-Anzahl mithilfe mehrerer Elemente seiner mDAU-Transparenzpraktiken. Tatsächlich gibt es erhebliche Überschneidungen zwischen der mDAU-Methodik und der oben dargelegten AMARS-Methodik. Einige Beispiele:
- Auch mDAU umfasst natürliche und juristische Personen.
Auch mDAU schließt die Nutzung von X durch Drittanbieter-Applikationen aus (d. h. nur die X Website und die X App werden berücksichtigt).
- Die mDAU-Methodik schließt Bots und Scraper aus, soweit sie von X bei unserer internen Stichprobenprüfung identifiziert werden.
Berücksichtigung nicht authentifizierter Nutzer*innen
X stellt den Großteil seiner Inhalte auch für nicht authentifizierte Nutzer*innen zur Verfügung. Personen ohne einen X Account oder abgemeldete X Nutzer*innen können auf X.com auf die meisten Inhalte zugreifen, ohne sich dafür anmelden zu müssen. Diese Zugänglichkeit ist grundlegend für Xs Mission, der öffentlichen Konversation zu dienen und für seine Nutzer*innen freie Meinungsäußerung und Zugang zu Informationen sicherstellen zu helfen.X gibt an, welcher spezifische Anteil der durchschnittlichen aktiven Nutzer*innen auf abgemeldete Gastnutzer*innen entfällt.
Geografischer Ort
Damit Einheitlichkeit mit unseren Praktiken im Rahmen der DSGVO gegeben ist, stützt sich der geografische Ort unserer AMARS auf die IP-Adresse, die in dem Moment, in dem der/die Nutzer*in auf X zugreift, mit dem/der Nutzer*in verknüpft ist.